Allgemeine Liefer und Geschäftsbedingungen.
Proklam CH-4950 Huttwil
1. Die vom Besteller erhaltenen Daten werden nur für die Geschäftsverbindung verwendet.
2. Die Daten werden nicht an Drittpersonen weitergeleitet.
3. Der Besteller erhält nach getätigter Bestellung per Internet eine Auftragsbestätigung mit
der Aufforderung, alles zu kontrolliern und evtl. Aenderungen mitzuteilen. Wenn alles o.k.
ist,
kann der Besteller dies per e-mail bestätigen.
Proklam druckt erst nach Erhalt des o.k. durch den Besteller.
4. Geringfügige Abweichungen der Ware hinsichtlich Sortierung, Farbschwankunge
oder
Masse behalten wir uns vor.
5. Für evtl. Lieferzeitverzögerungen wird nicht gehaftet. Insbesondere sind Ansprüche wegen
Folgeschäden der Lieferzeitverzögerung ausgeschlossen.
6. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind
unverzüglich, spätestens nach 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.
7. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt gegen Rückgabe der Ware Ersatzlieferung oder
Nachbesserung. Sollte aus zeitlichen Gründen keine Ersatzlieferung möglich sein, erhält der
Besteller höchstens den bezahlten Betrag für die mangelhafte Ware zurück. Weitergehende
Ansprüche auf Grund von Mängeln, insbesondere wegen Folgeschäden jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
8. Streik, Krieg, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörung,
Ausfall der Fachkraft, sowie Ausfall der Produktionsmaschine, sowie alle sonstigen
Fälle höherer
Gewalt, auch bei unseren Lieferanten befreien für die Dauer der Störung und
im Umfang ihrer
Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird durch solche Ereignisse die Lieferung
unmöglich oder unzumutbar oder ist ein Ende der Lieferverzögerung
nicht absehbar, sind wir
berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne
das der Besteller ein Recht auf
Schadenersatz hat. Ansprüche wegen Folgeschäden sind
ausgeschlossen.
9. Für alle Missbräuche und missbräuchliche Manipulationen an und mit den Glücksspielen,
wie
Rubbellose, Rubbelkarten, Rubbelwettbewerbe, Rubbelaktionen, usw..
wird jegliche Haftung
abgelehnt. Um jegliche Manipulationen seitens des Loskäufers auszuschliessen, ist darauf zu
achten, dass der Losverkäufer das Rubbelkartenpäcklein stets
bei sich hält und nicht das ganze
Päcklein an den Loskäufer übergibt.
10. Tombola-Lotterie-Veranstaltungsbewilligungen müssen vom Veranstalter eingeholt werden.
11. Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der Allgemeinen Liefer-und
Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.
12. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist für beide Parteien der Ort der Firma Proklam.